§ 1

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der städtischen unbewachten Parkplätze (im Folgenden MPN genannt), die sich in der Gemeinde Swinemünde abseits der öffentlichen Straße an den in § 1 des Beschlusses genannten Standorten befinden.
  2. MPNs sind öffentliche, kostenpflichtige und unbewachte Parkplätze.
  3. Die MPNs verfügen über allgemein zugängliche Parkplätze, ausgenommen der speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätze. Die Parkplätze sind für bestimmte Fahrzeugtypen vorgesehen und entsprechend ekennzeichnet.
  4. Mit der Einfahrt auf die MPNs erklärt sich der Nutzer mit den in diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen einverstanden und verpflichtet sich, diese zu befolgen.

§ 2

Definitionen

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MPN;
  2. Parkplatz – jeder der in § 1 des Beschlusses aufgeführten MPN;
  3. Eigentümer des Parkplatzes - Stadtgemeinde Świnoujście;
  4. Verwalter - Unternehmen, mit dem die Gemeinde Świnoujście einen Vertrag über die Verwaltung des Parkplatzes abschließen wird;
  5. Fahrzeug - motorisiertes Kraftfahrzeug;
  6. Nutzer - eine Person, die ein Fahrzeug führt und einen Parkplatz benutzt;
  7. Stellplatz - ein ausgewiesener Bereich innerhalb eines Parkplatzes, der für das Parken von Fahrzeugen bestimmt ist;
  8. Abstellzeit des Fahrzeugs - die Dauer der Nutzung des Parkplatzes (physische Belegung des Stellplatzes);
  9. Parkschein - Ausdruck vom Einfahrtterminal, den der Nutzer bei der Einfahrt in den Parkplatz erhält;
  10. Ausfahrtnachweis - ein Ausdruck der Parkkasse, den der Nutzer nach dem Bezahlen des Parkplatzes erhält. Er ermöglicht die Überprüfung der Zahlung der Parkgebühr bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz;
  11. Parkgebühr – die Gebühr für die Nutzung eines Parkplatzes; die Höhe der Gebühr hängt von der Zeit ab, für die das Fahrzeug auf dem Parkplatz geparkt ist und ist in den Informationen auf der Anzeigetafel angegeben;
  12. Parkquittung – ein Dokument, das die Zahlung einer Parkgebühr oder den Kauf eines Parkausweises beim Verwalter bestätigt;
  13. Zusatzgebühr – eine Gebühr für die Verletzung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln für die Benutzung des Parkplatzes.

§ 3

Grundsätze des Parkplatzbetriebs

  1. Der Parkplatz ist sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag geöffnet.
  2. Der Parkplatz kann aus wichtigem Grund vorübergehend geschlossen werden.
  3. Auf dem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf dem Parkplatz beträgt 10 km/h.
  4. Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf einen mit einer Schrankenanlage ausgestatteten Parkplatz einfahren, müssen Sie:
    1. vor der Schranke anhalten und warten, bis das Nummernschild von der Kamera gelesen wird (im Falle eines Systems, das mit Kameras zum Lesen von Kennzeichen ausgestattet ist),
    2. vor der Schranke anhalten und den Parkschein aus dem Einfahrtterminal ziehen im Falle eines Systems, das nicht mit Kameras zum Lesen von Kennzeichen ausgestattet ist),
    3. Sobald die Schranke hochgefahren ist, fahren Sie unverzüglich auf den Parkplatz und stellen das Fahrzeug auf einen freien Stellplatz ab.
      Vor der Einfahrt auf den Parkplatz finden Sie Informationen darüber, ob Sie den Parkschein am Einfahrtterminal ziehen oder auf das Ablesen des Nummernschilds warten sollen.
  5. Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf einen Parkplatz einfahren, der nicht mit einer Schrankenanlage, aber mit einer Parkuhr ausgestattet ist, sollten Sie:
    1. auf den Parkplatz fahren und das Fahrzeug auf einen freien Stellplatz abstellen,
    2. die Parkzeit an einer Parkuhr oder über eine Zahlungsapp bezahlen,
    3. wenn Sie an einer Parkuhr bezahlen und das Fahrzeugkennzeichen nicht eingetragen haben, muss die Parkquittung im Fahrzeug an einer von außen gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
      Informationstafeln im Parkplatz oder Informationen auf der Parkuhr informieren den Nutzer über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten.
  6. Es ist verboten, Fahrzeuge außerhalb der dafür vorgesehenen Stellplätze zu parken.
  7. Wenn das Fahrzeug auf einem Stellplatz abgestellt ist, sollte die Parkbremse angezogen, die Zündung und das Licht ausgeschaltet, Fenster, Türen und Kofferraum geschlossen sein.
  8. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug so abzustellen, dass es einen Stellplatz einnimmt.
  9. Folgendes ist auf dem Parkplatz verboten:
    1. Rauchen,
    2. Konsum von Alkohol,
    3. Hinterlassen von Müll,
    4. Reparieren, Waschen, Staubsaugen und Tanken von Fahrzeugen,
    5. offenes Feuer,
    6. die Verrichtung von Tätigkeiten, die gegen die Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevorschriften verstoßen,
    7. Verhalten oder Handlungen, die gegen die Regeln der Vernunft verstoßen oder die Nutzung des Parkplatzes beeinträchtigen,
    8. das Zurücklassen von Personen und Tieren im Pkw, während dieser auf dem Parkplatz geparkt ist.
  10. Der Benutzer , der einen Tagesparkticket erworben hat, ist berechtigt, den vergünstigten Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Świnoujście (hat eine 50%ige Ermäßigung für bis zu 5 Personen) während der Gültigkeitsdauer des Tagesparktickets auf der Grundlage des Tagesparktickets, d. h. eines Ausdrucks vom Parkscheinautomaten, der Parkuhr oder der Eingabe in der App zu nutzen.
  11. Wenn ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt wird, ohne dass die Parkgebühr entrichtet wurde, ist der Nutzer verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr von 200,00 PLN (zweihundert 00/100 PLN)zu zahlen. Die zusätzliche Gebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung am Parkscheinautomaten, an der Parkuhr oder auf das Bankkonto des Verwalters bezahlt werden.
  12. Wird ein Fahrzeug auf einem Parkplatz außerhalb der ausgewiesenen Parkfläche abgestellt, ist der Nutzer verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr von 150,00 PLN (einhundertfünfzig 00/100 PLN)zu zahlen. Wenn ein solches Fahrzeug darüber hinaus die Verkehrssicherheit gefährdet oder die Durchfahrt behindert, wird es versetzt oder abgeschleppt und die Kosten für die Versetzung oder das Abschleppen werden der zusätzlichen Gebühr  inzugerechnet. Die Zusatzgebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung auf das Bankkonto des Verwalters eingezahlt werden.
  13. Bei der Ausfahrt aus einem mit einer Schrankenanlage ausgestatteten Parkplatz muss die Parkgebühr zuerst an der Kasse oder am Kassenautomaten bezahlt werden und danach:
    1. vor der Schranke anhalten und warten, bis das Nummernschild von der Kamera gelesen wird (im Falle eines Systems, das mit Kameras zum Lesen von Kennzeichen ausgestattet ist),
    2. müssen Sie vor der Schranke anhalten und den Ausfahrtnachweis in das Ausfahrtterminal einführen (im Falle eines Systems, das nicht mit Kameras zum Lesen von Kennzeichen ausgestattet ist),
    3. Sobald die Schranke hochgefahren ist, verlassen Sie den Parkplatz unverzüglich,
    4. Wenn die Schranke nicht hochgefahren ist, begeben Sie sich zum Parkscheinautomaten, geben Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs ein und bezahlen Sie die Parkgebühr am Parkscheinautomaten.
  14. Die Überwachung der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Parkplatz erfolgt durch Mitarbeiter des Betreibers, die mit einem vom Leiter dieser Einheit unterzeichneten personalisierten ichtbildausweis ausgestattet und befugt sind, zusätzliche Gebühren zu erheben.
  15. Ein Parkplatznutzer, der die Rechtmäßigkeit einer zusätzlichen Gebühr bestreitet, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhebung der Gebühr schriftlich oder elektronisch eine Reklamation an die Adresse des Verwalters richten. Die Reklamation sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Datum der Zahlung der Strafgebühr, amtliches Kennzeichen des Pkw, Vor- und Nachname, Wohnanschrift und eine kurze Beschreibung des Reklamationsgrunds.
  16. Wird die Reklamation anerkannt, wird die Zusatzgebühr aufgehoben und die geleistete Zahlung an den Reklamationsführer zurückerstattet. Im Falle einer Ablehnung wird der Nutzer schriftlich oder per E-Mail informiert.

Der Verwalter des Parkplatzes ist Komunikacja Autobusowa Sp. z o. o., Karsiborska 33a, 72-600 Świnoujście.

Weitere Informationen erhalten Sie im Büro von Komunikacja Autobusowa Sp. z o. o., Grunwaldzka 72, 72-600 Świnoujście werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr oder unter der Telefonnummer +48 91 577 97 76.

In Notfällen rufen Sie bitte die Telefonnummer 797 403 504 an.