§ 1
Allgemeine Bestimmungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Park & Ride Parkplatzes, Barlickiego in Świnoujście auf den Grundstücken Nr. 12, 13/1, 14 und 19/5 im Bezirk 0014.
- Der Parkplatz ist ein öffentlicher und unbewachter Parkplatz.
- Der Parkplatz ist für Personen bestimmt, die ein Auto benutzen und auf andere Verkehrsmittel umsteigen, einschließlich aber nicht beschränkt auf öffentliche Verkehrsmittel und Busse, die Sammeltransporte durchführen.
4. Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich der Benutzer mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bedingungen einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
§ 2
Definitionen
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzes;
- Parkplatz – Park & Ride;
- Eigentümer des Parkplatzes – Stadtgemeinde Świnoujście;
- Verwalter – Unternehmen, mit dem die Gemeinde Świnoujście einen Vertrag über die Verwaltung des Parkplatzes abschließen wird;
- Personenkraftwagen – ein Kraftfahrzeug, das für die Beförderung von nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers zugelassen ist;
- Omnibus – ein Fahrzeug für die kollektive Personenbeförderung;
- Nutzer – eine Person, die mit einem Pkw den Parkplatz nutzt;
- Stellplatz – ein ausgewiesener Bereich innerhalb eines Parkplatzes, der für das Abstellen eines Pkw bestimmt ist;
- Parktag – Dauer von 24 Stunden ab der Einfahrt auf den Parkplatz;
- Fahrschein, der zur kostenlosen Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt – Ausdruck eines Parkscheinautomaten, der zur kostenlosen Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Świnoujście während des tatsächlichen Parkens eines Pkw auf dem Parkplatz für den Fahrer und die Mitfahrer (maximal bis zu 5 Personen) berechtigt. Er enthält u. a. das Kennzeichen des Pkw sowie Datum und Uhrzeit der Einfahrt auf den Parkplatz;
- Bußgeld – eine Strafe, die der Benutzer bei Nichteinhaltung der Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen zu zahlen hat.
§ 3
Grundsätze des Parkplatzbetriebs
- Der Parkplatz ist sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag geöffnet.
- Der Parkplatz kann aus wichtigem Grund vorübergehend geschlossen werden.
- Auf dem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf dem Parkplatz beträgt 10 km/h.
- Wenn Sie mit dem Auto auf den Parkplatz fahren:
- Halten Sie vor der Schranke an und warten Sie, bis das Nummernschild von der Kamera gelesen wird,
- Sobald die Schranke hochgefahren ist, fahren Sie sofort auf den Parkplatz und stellen den Pkw auf einem freien Stellplatz ab.
- Es ist verboten, Autos außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu parken.
- Wenn der Pkw auf einem Stellplatz steht, sollten Zündung und Licht ausgeschaltet, Fenster, Türen und Kofferraum geschlossen sein.
- Der Nutzer ist verpflichtet, den Pkw so abzustellen, dass er nur einen Stellplatz einnimmt.
- Die Benutzung des Parkplatzes mit einem Bus ist nur auf einem der dafür vorgesehenen Plätze nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Verwalter über die Termine und Regeln für das Parken möglich. Sobald das Fahrzeug auf dem Busparkplatz abgestellt ist, müssen die Zündung und die Beleuchtung ausgeschaltet werden.
- Folgendes ist auf dem Parkplatz verboten:
- Rauchen,
- Konsum von Alkohol,
- Hinterlassen von Müll,
- Reparieren, Waschen, Staubsaugen und Betanken von Fahrzeugen,
- offenes Feuer,
- die Verrichtung von Tätigkeiten, die gegen die Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevorschriften verstoßen,
- Verhalten oder Handlungen, die gegen die Regeln der Vernunft verstoßen oder die Nutzung des Parkplatzes beeinträchtigen,
- Zurücklassen von Personen und Tieren im Pkw, während dieser auf dem Parkplatz geparkt ist.
- Das Abstellen eines Pkw auf dem Parkplatz darf an einem Parktag maximal 16 Stunden dauern.
- Das Parken von Bussen ist zeitlich unbegrenzt.
- Für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs oder eines Busses auf einem Parkplatz für die in Absatz 10 aufgeführte Zeitdauer wird keine Gebühr erhoben.
- Der Nutzer hat Anspruch auf kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Świnoujście (100 % Ermäßigung für bis zu 5 Personen) während des tatsächlichen Parkens des Pkw auf dem Parkplatz auf der Grundlage des vom Parkscheinautomaten ausgedruckten Parkbelegs (Voraussetzung ist, dass alle Personen gemeinsam fahren, da ein Ticket ausgestellt wird).
- Um die unter Punkt 13 genannte Berechtigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie am Parkscheinautomaten Ihr Autokennzeichen eingeben und einen Ausdruck Ihres Fahrscheins abholen, der Sie zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt.
- Der Anspruch nach Absatz 13 kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Pkw nicht auf dem Parkplatz abgestellt ist. In diesem Fall verstößt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegen die mit Beschluss des Stadtrats von Świnoujście Nr. XXXII/251/2017 vom 9. Februar 2017 genehmigte Beförderungsregeln.
- Wird ein Pkw länger als die zulässige Parkzeit, d. h. mehr als 16 Stunden auf einem Parkplatz abgestellt, muss der Nutzer eine Strafgebühr in Höhe von 200,00 PLN (zweihundert 00/ 100 PLN) an der Parkscheinkasse bezahlen. Für jeden weiteren Tag des Parkens nach Ablauf der 16 Stunden der korrekten Parkzeit wird eine Strafgebühr erhoben.
- Wird ein Pkw auf einem Parkplatz außerhalb der ausgewiesenen Parkfläche abgestellt, muss der Nutzer eine Strafgebühr in Höhe von 150,00 PLN (einhundertfünfzig 00/100 PLN) bezahlen. Wenn ein solches Fahrzeug darüber hinaus die Verkehrssicherheit gefährdet oder die Durchfahrt behindert, wird es versetzt oder abgeschleppt und die Kosten für das Versetzen oder Abschleppen werden zur Strafgebühr hinzugerechnet. Die Strafgebühr ist auf das Bankkonto des Verwalters innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung zu bezahlen.
- Beim Verlassen des Parkplatzes:
- Halten Sie vor der Schranke an und warten Sie, bis das Nummernschild von der Kamera gelesen wird,
- Sobald die Schranke hochgefahren ist, verlassen Sie den Parkplatz unverzüglich,
- Wenn die Schranke nicht hochgefahren ist, gehen Sie zum Parkscheinautomaten, geben Sie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs ein und bezahlen die unter Punkt 16 genannte Strafgebühr.
- Die Überwachung der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Parkplatz erfolgt durch Angestellte des Betreibers, die über einen vom Leiter dieser Einheit unterzeichneten namentlichen Lichtbildausweis verfügen und befugt sind, die in Punkt 17 beschriebene Strafgebühr zu verhängen.
- Ein Parkplatznutzer, der die Rechtmäßigkeit einer Strafgebühr bestreitet, kann innerhalb der Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Zahlung eine schriftliche oder elektronische Reklamation an die Adresse des Verwalters richten. Die Reklamation sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Datum der Zahlung der Strafgebühr, amtliches Kennzeichen des Pkw, Vor- und Nachname, Wohnanschrift und eine kurze Beschreibung des Reklamationsgrunds.
- Wird die Reklamation anerkannt, wird die Strafgebühr aufgehoben und die geleistete Zahlung an den Reklamationsführer zurückerstattet. Im Falle einer Ablehnung wird der Nutzer schriftlich oder per E-Mail informiert.
- Weitere Informationen erhalten Sie im Büro des Verwalters werktags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr.
Der Verwalter des Parkplatzes ist Komunikacja Autobusowa Sp. z o. o., Karsiborska 33a, 72-600 Świnoujście.
Weitere Informationen erhalten Sie im Büro von Komunikacja Autobusowa Sp. z o. o., Grunwaldzka 72, 72-600 Świnoujście werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr oder unter der Telefonnummer +48 91 577 97 76.
In Notfällen rufen Sie bitte die Telefonnummer 797 403 504 an.